Nationaler Justizrat

Die Einrichtung des Nationalen Justizrates wurde durch das Verfassungsänderungsgesetz vom 17. Januar 2023, das am 1. Juli 2023 in Kraft trat, in der Verfassung verankert.

Der Nationale Justizrat wacht über das ordnungsgemäße Funktionieren der Justiz unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit.

Das Gesetz vom 23. Januar 2023 über die Organisation des Nationalen Justizrates trat ebenfalls am 1. Juli 2023 in Kraft. Ab diesem Tag nahm der Rat seine Tätigkeit auf.

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