Disziplinarklagen gegen Richter oder Staatsanwälte

Wenn Sie der Meinung sind, dass das Verhalten eines Richters oder Staatsanwalts in einem Gerichtsverfahren gegen Sie und bei der Ausübung seines Amtes gegen die berufsethischen Grundsätze verstößt und disziplinarisch geahndet werden kann, können Sie sich an den Nationalen Justizrat wenden.

Um zulässig zu sein, muss die Klage Folgendes enthalten

  • Identität, Adresse und Unterschrift des Verfassers
  • eine kurze Angabe der Tatsachen und Beschwerdepunkte
  • Angaben, die es ermöglichen, das betreffende Verfahren zu identifizieren

und

  • nicht gegen einen Staatsanwalt gerichtet sein, wenn die Staatsanwaltschaft, der er angehört, weiterhin mit dem Verfahren betraut ist
  • nicht gegen einen Richter gerichtet sein, der mit dem Verfahren befasst bleibt
  • nicht später als ein Jahr nach einer unwiderruflichen Entscheidung, die das Verfahren beendet hat, eingeleitet werden.

Die Klage ist kein neuer Rechtsbehelf. Sie ermöglicht es Ihnen nicht, die gerichtlichen Entscheidungen an sich anzufechten.

Beschwerde oder Klage einreichen beim nationalen Justizrat

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