Aufgaben

Kapitel 2 des Gesetzes vom 23. Januar 2023 legt die vielfältigen Kompetenzen und Aufgaben des Nationalen Justizrates fest.

Allgemeine Aufgabe

Der Rat wacht über das ordnungsgemäße Funktionieren der Justiz unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit.

Zuständigkeiten gegenüber Richtern und Staatsanwälten

In Bezug auf Richter und Staatsanwälte übt der Rat unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen seine Befugnisse in Bezug auf Einstellung, Ausbildung, Ernennung, Berufsethik, Disziplin, Abwesenheiten, Urlaub, Teilzeitdienst, Abordnung und Ruhestand aus.

Rekrutierung

Eine unabhängige Kommission (La commission de recrutement et de la formation des attachés) ist allein für die Einstellung und Ausbildung von Justizattachés zuständig, die Richter oder Staatsanwalt werden können.

Bei der Einstellung greift der Rat nur in begrenztem Umfang ein. Es obliegt ihm, ein Vollmitglied und ein stellvertretendes Mitglied der Kommission zu benennen, die die Funktion des Koordinators übernehmen.

Weiterbildung

Im Bereich der Weiterbildung von Richtern und Staatsanwälten koordiniert der Rat die von den Korpsleiter (chef de corps) organisierte Weiterbildung, indem er Empfehlungen für Richter und Staatsanwälte und Korpsleiter vorlegt, die Beziehungen zum Justizminister pflegt und sich an den Arbeiten in internationalen oder europäischen Gremien beteiligt.

Auf begründeten Vorschlag des Rates kann der Justizminister Vereinbarungen mit den Ausbildungsanbietern schließen.

Ernennungen

Eine der Aufgaben des Rates besteht darin die Kandidaten, die für eine Ernennung in der Richterschaft oder als Staatsanwalt in Frage kommen, mit einer begründeten Entscheidung zur Ernennung vorzuschlagen.

Berufsethik

Die berufsethischen Regeln für Richter und Staatsanwälte werden vom Rat ausgearbeitet, der auch die Anwendung dieser Regeln überwacht. Jeder Magistrat kann sich an den Rat wenden, um eine Stellungnahme zu einer Frage der Berufsethik zu erhalten.

Disziplin

Ein Disziplinarverfahren gegen einen Richter oder Staatsanwalt kann eingeleitet werden

  • durch eine Beschwerde, die von einer Einzelperson im Rahmen der direkten Befassung des Rates eingereicht wurde
  • durch die Anzeige eines Korpsleiter über Sachverhalte, die disziplinarisch verfolgt werden können, oder die Information durch den Staatsanwalt im Falle der Einleitung eines Strafverfahrens.

Abwesenheiten, Urlaub Teilzeitdienst, Abordnung und Pensionierung

Der Rat wird über Abwesenheiten von Richtern und Staatsanwälten von mehr als drei Tagen informiert und verwaltet die verschiedenen Arten von Urlaub sowie Teilzeitdienste, Abordnungen und die Versetzung in den Ruhestand.

Direkte Befassung durch Bürger

Das Gesetz gibt den Bürgern die Möglichkeit, sich direkt an den Rat zu wenden, um Beschwerden über die Funktionsweise der Justiz, d. h. über festgestellte Missstände, oder auch Klagen wegen Disziplinarvergehen gegen Richter oder Staatsanwälte einzureichen.

Beratende Rolle

Der Rat kann Empfehlungen zur Verbesserung der Arbeitsweise der Justiz an die Korpsleiter und Dienststellenleiter richten.

Er kann der Abgeordnetenkammer und dem Justizminister von sich aus oder auf deren Antrag Empfehlungen vorlegen betreffend :

  1. die Organisation und Funktionsweise der Justiz ;
  2. die Organisation und Funktionsweise des Rates;
  3. den Status der Richter und Staatsanwälte, Justizattachés und Referendaren sowie des Justizpersonals.

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